Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) ? Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie planen, in intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme in Berlin zu investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen. Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden. Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten. Ihr Projekt muss für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung Berlins relevant sein. Ihr Projekt muss dazu dienen, Entscheidungen in verbundenen investiven Maßnahmen vorzubereiten, in ihrer Umsetzung zu evaluieren und zu optimieren. Die geplante Förderung soll entweder am einzelnen Netzbestandteil ansetzen oder auf ein kleinräumiges Gebiet (Quartier) ausgerichtet werden. Für Ihr Investitionsvorhaben müssen Sie eine Machbarkeitsanalyse (oder vergleichbare Studie) vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.