Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen. Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden. Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.