Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer
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Niedersachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Einrichtungen in Niedersachsen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt wurden, die sich zu einem öffentlich- oder privatrechtlichen Konsortium zusammengeschlossen haben. Letztempfänger sind die beratenen und unterstützten Unternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Beratung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchgeführt werden, für das Sie die Förderung beantragen. Die Beratung muss sich ausschließlich auf die Stärke- und Spezialisierungsfelder der der niedersächsischen ?Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)? konzentrieren. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben. Sie müssen eine angemessene Qualifikation der Beraterinnen und Berater nachweisen. Die kleinen und mittleren Unternehmen, die Sie beraten wollen, müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllen und ieine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.