Fördermelder

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Land

Bremen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind bei allgemeinen Beratungen kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler in einem wirtschaftsnahen Beruf, bei Existenzgründungs- beziehungsweise Betriebsübernahmeberatung natürliche Personen, die sich durch Unternehmensgründung, -übernahme oder tätige Beteiligung selbstständig machen wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können den Zuschuss nur für Beratungen erhalten, die von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Diese müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Sie müssen Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie die Beraterin oder den Berater oder das Beratungsunternehmen beauftragen. Für Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden, erhalten Sie keinen Zuschuss.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.