Fördermelder

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude ( BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen ( BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bei der Durchführung Ihres Vorhabens die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms einhalten. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine BEG -Förderung bekommen. Als Nachweis gilt normalerweise ein vorhandene Zuwendungsbescheid für einen BEG -Investitionszuschuss oder eine vorhandene Förderzusage für ein BEG -Darlehen mit Tilgungszuschuss der BAFA beziehungsweise der KfW . Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen. Sie müssen Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit anfangen können. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben beziehungsweise Vorhabensteile, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG ) erhalten, die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.