Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)
Land
Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Bergbäuerin oder Bergbauer in die Erhaltung und Fortentwicklung Ihrer alpinen Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Almen/Alpen und Heimweiden (beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter, Berechtigte, Kooperationen, Genossenschaften) sowie kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche selbst bewirtschaften oder in den letzten 5 Kalenderjahren Fördermittel aus der 1. und/oder 2. Fördersäule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte und die Antragsflächen müssen in Bayern liegen. Außer bei Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen müssen Sie berufliche Fähigkeiten für die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens nachweisen. Sie dürfen mit den Maßnahmen vor der Bewilligung nicht beginnen und müssen die vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen einhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem erlaubnispflichtige Rodungen, chemische Unkrautbekämpfung und laufende Pflegemaßnahmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.