Fördermelder

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Land

Bayern · LandesförderungDigitalisierungZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert werden. Es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe (nach Durchführung des Auswahlverfahrens) vorliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.