Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Wirtschaftsorganisation und Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Investitionen in eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben dient der Entwicklung oder der Erhaltung eines bedarfsgerechten und ausgewogenen Netzes überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder der Weiterentwicklung fachlicher Schwerpunkte in bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Baden-Württemberg. Ihr Projekt ist fachlich begründet und entspricht den örtlichen Erfordernissen. Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die Räumlichkeiten schaffen oder Bereichen zuzurechnen sind, die unmittelbar der Aus- und Fortbildung dienen oder in denen Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglicht oder unterstützt werden. Sie gewährleisten die ausreichende Auslastung der Einrichtung. Sie stellen sicher, dass die erforderlichen Lehrkräfte zur Verfügung stehen und die laufenden Kosten des Lehrbetriebs aufgebracht werden können. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Nicht gefördert werden Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Verbrauchsmittel, Unterrichtsmaterial.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.