Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen ( KMU ) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: An förderfähigen Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens 3 Unternehmen teilnehmen. Mindestens 2 Unternehmen müssen dabei aus Schleswig-Holstein stammen. Nicht gefördert werden Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie landwirtschaftliche Primärproduktion.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.