Fördermelder

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Flächen in benachteiligten Gebieten, für die Sie eine Ausgleichszulage erhalten, landwirtschaftlich bewirtschaften. Sie müssen die einschlägigen Cross-Compliance -Vorschriften erfüllen. Für Flächen, die stillgelegt sind, aus der Erzeugung genommen wurden oder die aus sonstigen Gründen nicht produktiv genutzt werden, erhalten Sie keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.