Fördermelder

Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist: Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein; Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei; Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.