Fördermelder

Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, müssen Sie nachweisen, dass dieser Tarif in seiner Höhe unterhalb des VAV-Tarifs liegt und die Unternehmen ihren Beschäftigten deshalb einen Ausgleich bis zur Höhe des VAV-Tarifs zahlen müssen. Sie müssen bei der Antragstellung Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr einreichen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.