Fördermelder

Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Ausbildungsplätze an Bord Ihrer Seeschiffe bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Schiffe, auf denen ausgebildet wird, stehen in Ihrem Eigentum oder sind von Ihnen geleast oder gechartert, sind in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, eingetragen und führen die Flagge eines EU -Mitgliedstaates. Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein. Das zu fördernde Ausbildungsverhältnis darf noch nicht gefördert worden sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.