Fördermelder

Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)

Land

Hessen · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Ausbildungsfähigkeit benachteiligter Menschen zu sichern und sie durch Qualifizierung zu einer eigenständigen Existenzsicherung zu befähigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Teilnehmende müssen ihren Erstwohnsitz in Hessen haben und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben. Die Förderung erhalten Sie für folgende Zielgruppen: schulmüde oder schulverweigernde Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr, vor allem dann, wenn ihre Schulpflicht ruht, benachteiligte noch nicht ausbildungsreife junge Menschen mit vielfachen Problemlagen und besonders hohem und langfristigem Förderbedarf, benachteiligte ausbildungsreife Ausbildungsstellensuchende oder Ausbildungsabbrechende mit vielfachen Problemlagen und besonders hohem Förderbedarf, Menschen mit privater Fürsorgeverantwortung wie Mütter, Väter, Alleinerziehende oder Pflegende ohne Berufsausbildung, Menschen mit vielfachen Vermittlungshemmnissen (einschließlich gesundheitlicher Einschränkungen) für den allgemeinen Arbeitsmarkt, Geringqualifizierte im vollumfänglichen oder ergänzenden Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern, Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für die oben genannten Zielgruppen, Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.