Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe
Land
Brandenburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die theoretische und die praktische Ausbildung im Land Brandenburg durchführen. Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten verfügen. Die Schülerinnen und die Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg geschlossen haben. Weder als Altenpflegeschule noch als Träger der praktischen Ausbildung dürfen Sie Schulgeld erheben. Als praktische Ausbildungsstätte müssen Sie eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.