Fördermelder

Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL)

Land

Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Einrichtung im Bereich Abwasser in die Gewässergüte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Körperschaften des öffentlichen Rechtes, insbesondere Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) des Landesverbandes Sachsen/Thüringen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für Pilotanlagen müssen Sie wasserrechtliche Genehmigungen und geprüfte Vorplanungsunterlagen vorlegen. Für Pilotprojekte sowie für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften reichen Sie Konzepte ein. Bei der Ausbildung von Personal legen Sie den Ausbildungsbedarf und die Perspektiven für die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss bei der Antragstellung dar. Pilotanlagen und Pilotprojekte müssen vom zuständigen Ministerium befürwortet werden. Sie holen die fachliche Entscheidung vor Antragstellung ein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.