Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks oder einer Wohnung oder Erbbauberechtigte an einem Grundstück jeweils mit einem bestehenden Mietwohngebäude in Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein. Ihr Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen. Sie müssen das Gebäude ab dem 1. Obergeschoss überwiegend für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen. Sie können dann eine Förderung erhalten, wenn die Leerstandsquote in der Gemeinde über 5 Prozent liegt. Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie zu einer Reduzierung des Leerstands im Gebäude, in der Kommune oder in der Region beitragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.