Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder sich beruflich fortbilden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020 eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I), innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbstständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Ihr Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen. Aufstiegsbonus I: Sie müssen die Prüfung vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz oder einer vergleichbaren Stelle in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben. Aufstiegsbonus II: Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, die Übernahme eines bestehenden Betriebes, den Erwerb einer erstmaligen tätigen Beteiligung (mindestens 25 Prozent, Sperrminorität vorhanden), die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden Anstellung oder den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) handeln. Ihr Existenzgründungsvorhaben muss an einen Fortbildungsabschluss anknüpfen, den Sie innerhalb der letzten 10 Jahre erworben haben. Das müssen Sie anhand eines Zeugnisses oder bei Berufsabschluss im Ausland über einen Gleichwertigkeitsbescheid nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nachweisen. Der Aufstiegsbonus II wird unabhängig vom Aufstiegsbonus I gewährt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.