Assistierte Reproduktion
Land
Berlin · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn die Behandlungskosten für Ihren unerfüllten Kinderwunsch von den Leistungsträgern nicht übernommen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Paare in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die sich einer Behandlung der assistierten Reproduktion im Land Berlin unterziehen. Sie dürfen nicht dauernd getrennt von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin leben und müssen Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Behandlungsbeginn in Berlin haben. Ihre Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt und der Kinderwunschbehandlung eine Erfolgsaussicht attestiert werden. Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird die Eizelle der behandelten Partnerin verwendet. Fremdsamenspenden sind bei medizinischer Notwendigkeit unter bestimmten Bedingungen sowie bei weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren möglich. Sie beide haben das 25. Lebensjahr zum Beginn der Behandlung vollendet. Als reproduktionsmedizinisch behandelte Frau haben Sie das 40. Lebensjahr, als Partnerin oder Partner das 50. Lebensjahr zum Beginn der Behandlung noch nicht vollendet. Sie müssen die Behandlung in einer für den Zweck genehmigten Praxis oder Einrichtung in Berlin durchführen lassen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.