Fördermelder

Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Mietwohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen. Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft. Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen. Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein. Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden. Sie muss in Programm A mindestens 25 Quadratmeter, in Programm B mindestens 30 Quadratmeter groß sein. Ihre Wohnungen in den Gebieten Mümmelmannsberg, Steilshoop und Neuallermöhe-West sowie Wilhelmsburg erhalten in Programm B keine Förderung. Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde. Sie dürfen normalerweise nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.