Fördermelder

Aktionsprogramm ?Hilfen in Wohnungsnotfällen?

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit planen und Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie private Träger von Wohnungsnotfallhilfeprojekten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss auf vorhandene Angebote oder Strukturen aufbauen und eine gesicherte Prognose bieten, die Förderung zu überdauern. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, als kommunaler Träger von 20 Prozent erbringen. Bei Präventionsmaßnahmen müssen Sie eine genaue Analyse der bestehenden Hilfestrukturen und konkrete Angaben zu den geplanten Schritten für eine Optimierung der Prävention von Wohnungslosigkeit vorlegen. Bei Wohnungsbeschaffungsmaßnahmen müssen Sie konkrete Planungen vorlegen, wie viel Wohnraum für wie viele Personen in welchem Zeitraum erschlossen und wie er langfristig gesichert werden soll. Zur Förderung von wohnbegleitenden Hilfen müssen Sie ein schlüssiges Umsetzungskonzept vorlegen, das auch die Bedarfslagen der Zielgruppe und die Notwendigkeit der Projektkoordination umfasst. Bei innovativen Projekten der Wohnungsnotfallhilfe müssen Sie über ausgewiesene Erfahrungen verfügen, ein auf die örtliche Situation bezogenes Konzept vorlegen und die Integration in das bestehende Hilfesystem sicherstellen. Die Förderung von Beratungsmaßnahmen erfolgt nur für fachlich ausgewiesene Institute.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.