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Saarland · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen und umsetzen, um die Leistungsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen zu verbessern, die hydraulische Belastung von Abwasseranlagen zu reduzieren und insgesamt zur Verbesserung der Gewässergüte beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen die Gemeinden die Aufgaben für die Abwasserbeseitigung übertragen haben, oder der Entsorgungsverband Saar. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Investitionsmaßnahmen innerhalb einer Abwasseranlage mit erhöhter Fremdwasserbelastung durch und weisen die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen nach. Bei Bewirtschaftungsstudien muss der Planungsbereich Ihrer Studie mindestens einen Gemeinde- oder Stadtbezirk umfassen. Ihr kommunales Förderprogramm muss eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren haben. Regenwasserentlastungsanlagen müssen sich innerhalb von Abwasseranlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung befinden oder das Gewässer hydraulisch/stofflich signifikant belasten. Der Neubau oder die Nachrüstung der P-Fällung auf Abwasseranlagen entspricht den Bestimmungen des Maßnahmenprogramms der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie stellen sicher, dass der oder die Gewässerschutzbeauftragte extern beauftragt wird. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionsmaßnahmen, die der inneren und/oder äußeren Erschließung neuer oder der Erweiterung vorhandener Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete dienen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.