Fördermelder

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen in Nordrhein-Westfalen investieren wollen, um zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Sie müssen mehr als 25 Prozent Ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss folgenden Zielen dienen: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens, Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse. Sie müssen in langlebige Wirtschaftsgüter investieren. Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung Ihres Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzepts nachweisen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen beachten: Geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen müssen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden und dürfen nicht von Ihnen veräußert werden. Unter anderem für folgende Vorhaben ist eine Förderung ausgeschlossen: Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen, Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude, Landankauf, Ersatzinvestitionen sowie laufende Betriebsausgaben. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.