Agrar- und Ernährungswirtschaft ? Betriebsmittel
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als agrar- oder ernährungswirtschaftliches Unternehmen einen zusätzlichen Bedarf an Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Hierzu zählen agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks, land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben. Nicht gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur, Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Umschuldungen, Erwerb von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.