Fördermelder

Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Absatzgemeinschaften und Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Vereine und Verbände der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes, Organisationen und Verbände des Tourismus, Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben, Erzeugergemeinschaften, -zusammenschlüsse und -organisationen sowie Kantinen und Caterer. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihren Vorhaben muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen und/oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft handeln. Als einzelnes Unternehmen erhalten Sie die Förderung für eine Messeteilnahme an maximal 3 Terminen pro Jahr. Die Messen dürfen nicht im Messeplan des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein. Einzelbetriebliche Maßnahmen sind normalerweise von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.