Fördermelder

4Generation: Vielfalt ? Beteiligung ? Engagement in der Jugendarbeit

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. antragsberechtigt. Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung. Letztliche Empfänger der Leistungen sind Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände beziehungsweise Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden, kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen, freie ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne Landesverband sowie für Projekte mit überwiegend übergreifender beziehungsweise koordinierender Funktion auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände mit Sitz in Niedersachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Projekt muss in Niedersachsen verwirklicht werden. Sie müssen ein neues Projekt planen, das Themenschwerpunkte aus den Bereichen Beteiligung, Vielfalt, Engagement und Experimentelles aufweist und neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit aufnimmt. Ihr Projekt muss die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region und/oder mit einem ähnlichen Schwerpunkt vernetzen. Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Mindestens eine an der Organisation des Projekts beteiligte Person muss im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard (Juleica) sein. Wenn Sie ein Projekt mit einer Förderung von mehr als EUR 5.000 durchführen, soll dieses eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte haben. Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt mindestens 3 bis höchstens 24 Monate. Bei Projekten mit einer Fördersumme von mehr als EUR 2.500 muss der Zuwendungsempfänger eine juristische Person sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.